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Online-Antrag Förderung Kinderwunschbehandlung

Förderstopp

Derzeit stehen keine Bundesmittel zur Verfügung. Anträge auf Förderung von Kinderwunschbehandlung können derzeit nicht bewilligt werden. Eine Antragstellung ist daher aktuell nicht möglich. Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, müssen abgelehnt werden.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Kinderwunschpaar bis 31. Dezember 2024 die Altersgrenze erreicht (d.h. 40. Geburtstag der Frau oder 50. Geburtstag des Mannes). In diesen Fällen können auch weiterhin Anträge gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das ZBFS.

Auszahlungsanträge für bereits bewilligte Maßnahmen können weiterhin gestellt werden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das ZBFS (Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth, 0921 605-3677).